Damit alle ein schönes Erlebnis beim KARTOFFELROCK erleben können, müssen auch ein paar Regeln gelten. Wir haben hier die wichtigsten für euch zusammengestellt:

– Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Kontrollen vorzunehmen.

– Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Drogen sowie Waffen ist untersagt. Das Abbrennen von Wunderkerzen ist nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände.

– In der Veranstaltungshalle gilt striktes Rauchverbot. Das Rauchen ist nur außerhalb der Halle gestattet.

– Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke in die Veranstaltungsräume ist nicht gestattet.

– Den Anweisungen des Ordnungsdienstes, Hilfskräften von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sowie Mitgliedern des Eventteam-Selbitz e.V. ist Folge zu leisten.

– Der Backstagebereich ist ausschließlich für autorisiertes Personal zugängig. Illegal verschaffter Zutritt führt zum Verweis vom Veranstaltungsort.

– Gegen Vorlage der Eintrittskarte wird am Einlass ein farbiges Armband gemäß der Altersgruppe ausgehändigt. Dieses ist bis zum Verlassen der Veranstaltung angelegt zu lassen. Diese dienen der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Bezug auf den Getränkeausschank sowie zur Einhaltung von Sperrzeiten. Wird das Armband mutwillig entfernt wird der Besucher zur Sicherstellung des Jugendschutzgesetzes der niedrigsten Altersklasse zugeordnet. Auf Nachfrage eines Altersnachweises am Einlass ist dieser vorzulegen. Ist dies nicht möglich gilt auch hierbei im Zweifelsfall die Eingliederung in die niedrigste Altersklasse.

– Auffällig angetrunkenen Personen kann der Einlass verwehrt werden.

– Wer Eigentum am Veranstaltungsort mutwillig beschädigt oder gegenüber anderen Gästen handgreiflich wird, wird der Veranstaltung verwiesen. Außerdem wird ihm gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen und Anzeige erstattet.

– Aufhalten an der Beschallungsanlage auf eigene Gefahr. Es wird empfohlen Gehörschutz zu tragen. Für Gehör- und Gesundheitsschäden aufgrund von Lautstärke haftet der Veranstalter nicht.

– Menschenverachtende, rassistische, antisemitische, militaristische, sexistische, homophobe und gewaltverherrlichende verbale Äußerungen sowie Zeichen, Symbole, Codes, Marken und Medien, die derartiges transportieren, werden nicht geduldet.

– Mit dem Lösen einer Eintrittskarte/des Eintrittsgeldes erklären Sie sich einverstanden, dass Fotos und Videos, auf denen Sie eventuell zu sehen sind auf www.kartoffelrock.de, YouTube, etc. erscheinen können. Sie können uns im Falle der Forderung der Löschung des Bilder kontaktieren und wir werden Ihrem Wunsch bei entsprechendem Nachweis nachkommen.

– Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

– Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung oder Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

– Mit dem Betreten der Veranstaltungshalle erkennen Sie alle Punkte dieser Einlassordnung an und erklären somit die Einhaltung dieser.